.
.
.
.
E-INVOICING
Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen in Deutschland bei B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen verwendet werden. In unserem Onepager haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Formate: Erlaubt sind strukturierte Formate wie XStandard und ZUGFeRD 2.0.1 sowie EDI-Schnittstellen (z. B. EDIFACT).
Aufbewahrung: E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen Form unverändert und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.
Übermittlung: Elektronische Übermittlung per E-Mail, Schnittstelle oder Kundenportal.
Mit Dynamics 365 Finance und dem „Globalization Studio“ von Microsoft können Unternehmen diese Anforderungen einfach umsetzen. Vorhandene Formatkonfigurationen wie XRechnung und Funktionen für Dokumentenerstellung, Sharepoint-Ablage und Mailversand bieten eine umfassende Lösung.
BEREIT FÜR DEN NÄCHSTEN SCHRITT IN RICHTUNG ZUKUNFT?
Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch zu Microsoft Dynamics 365 für Finance & Controlling - wir finden maßgeschneiderte Lösungen!
KONTAKTIEREN
SIE UNS