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E-INVOICING

Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen in Deutschland bei B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen verwendet werden. In unserem Onepager haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Formate: Erlaubt sind strukturierte Formate wie XStandard und ZUGFeRD 2.0.1 sowie EDI-Schnittstellen (z. B. EDIFACT).

Aufbewahrung: E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen Form unverändert und maschinell auswertbar aufbewahrt werden.

Übermittlung: Elektronische Übermittlung per E-Mail, Schnittstelle oder Kundenportal.

Mit Dynamics 365 Finance und dem „Globalization Studio“ von Microsoft können Unternehmen diese Anforderungen einfach umsetzen. Vorhandene Formatkonfigurationen wie XRechnung und Funktionen für Dokumentenerstellung, Sharepoint-Ablage und Mailversand bieten eine umfassende Lösung.

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